AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule SG Pulldogs
für Kurse, Veranstaltungen und Seminare
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1 Leistungsbeschreibung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Hundeschule SG Pulldogs soweit in der Bekanntgabe bzw. der Veröffentlichung einer Veranstaltung nichts anderes aufgeführt ist.
Als Veranstaltung im Sinne dieser AGB zählen alle von der Hundeschule SG Pulldogs angebotenen entgeltlichen Dienstleistungen wie z.B. Seminare, Trainingskurse, Schulungen, Turniere usw.
Der Inhalt und der Umfang der Veranstaltung richten sich grundsätzlich nach der veröffentlichten Ausschreibung der Hundeschule SG Pulldogs.
Die Hundeschule SG Pulldogs ist befugt, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung des Inhaltes der Veranstaltung zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung unverzüglich informiert wird.
In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang dieser Information den Rücktritt von der zugesagten Teilnahme zu erklären, eine evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist keine Rücktrittserklärung, gilt das geänderte Angebot als angenommen.
Die Hundeschule SG Pulldogs behält sich auch notwendige, kurzfristige, und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Organisator ist jedoch bemüht, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen.
Die Hundeschule SG Pulldogs haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.
Die Hundeschule SG Pulldogs übernimmt keine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungszieles, da der Erfolg des Trainings bedingt durch die notwendige, richtige und konsequente Anwendung der Trainingsvorschläge maßgeblich vom Teilnehmer selbst abhängt.
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2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der Hundeschule SG Pulldogs den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder schriftlich.
Onlineanmeldungen kommen durch die Bestätigung durch die Hundeschule SG Pulldogs zustande. Bei einer Anmeldung über das Internet erfolgt diese Bestätigung als Mail (Anmeldebestätigung). Es gilt dabei das Widerrufsrecht gem. §312d BGB.
Anmeldungen zu Veranstaltungen werden nach der Reihenfolge des Einganges der Anmeldung aufgenommen. Bei Meldeschluss oder Überschreitung der Teilnehmerzahl ist keine Gewähr mehr für die Aufnahme gegeben. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters bzw. deren Beisein erforderlich.
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3 Bezahlung
Das Veranstaltungsentgelt ist unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung (Onlineanmeldung) fällig. Die Bezahlung erfolgt
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Durch Überweisung auf die in der Anmeldebestätigung (oder Rechnung) von der Hundeschule SG Pulldogs angegebene Bankverbindung
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Bar am ersten Seminar-/Kurstag
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4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Kurse sind bis zu einem Monat vor der ersten Kursstunde telefonisch oder per E-Mail kündbar. Bei Absage von weniger als 24 Stunden wird die halbe Kursgebühr fällig. Verspätungen des Teilnehmers gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
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5 Rücktritt durch die Hundeschule SG Pulldogs
Die Hundeschule SG Pulldogs kann vom Vertrag zurücktreten:
-ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden,
-bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
-bei Ausfall des Trainers/Kursleiters/Referenten bzw. der mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Person,
-bei Vorliegen von Witterungsverhältnissen, die einer Durchführung der Veranstaltung nach ihrem Zweck entgegenstehen.
Im Falle des Ausfalles, des Abbruches bzw. Nichtdurchführung der Veranstaltung besteht kein Rechtsanspruch auf Wiederholung bzw. Neuansetzung der Veranstaltung.
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6 Haftung der Hundeschule SG Pulldogs
Die Hundeschule SG Pulldogs haftet nur für Schäden, die von ihr zu vertreten sind und soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Hundeschule SG Pulldogs haftet nicht für Schäden, die von Teilnehmern, Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden. Der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund/Hunde, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule SG Pulldogs, des Veranstaltungsleiters, eines Trainer oder einer ähnlichen Person, die mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragt ist, handelt und sich auf Veranstaltungsgelände befindet.
Soweit der Teilnehmer durch einen der Vorgenannten aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Teilnehmer allein die Verantwortung hierfür.
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7 Mitwirkungspflichten
Der Teilnehmer ist verpflichtet Leistungsstörungen und Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Hundeschule SG Pulldogs zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
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8 Pflichten des Teilnehmers
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Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet ist und ausreichende Haftpflichtversicherung besteht.
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Auf Verlangen hat der Teilnehmer Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
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Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
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Chronische Erkrankungen sind der Hundeschule SG Pulldogs bzw. dem Trainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen.
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Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet, über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
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Ebenfalls ist die Hundeschule SG Pulldogs, oder der Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
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Der Trainer ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
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Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
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9 Regeln für den Aufenthalt auf dem Trainingsgelände (Seminarraum/Halle, Außenplatz)
Die Teilnehmer haben sich an die Anweisungen der Hundeschule SG Pulldogs und des Trainers zu halten.
Das Lösen von der Leine, das Gestatten von Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden auf dem Übungsgelände bzw. auf dem zum Training vorgesehenen Gelände, dürfen nur nach Anweisung des Trainers erfolgen. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten und seinen Hund so zu führen, dass eine Gefährdung der Trainer, andere Kursteilnehmer, sowie anderer Personen sowie anderer Hunde ausgeschlossen ist.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes der Hundeschule SG Pulldogs zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von Hundekot des eigenen Hundes.
Der Kurs kann auch Ortswechsel einschließen.
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10 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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11 Bildliche Darstellung
Die Hundeschule SG Pulldogs ist berechtigt, während der Veranstaltung gefertigte Video- bzw. Fotoaufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen. Der Charakter der Veranstaltung ist dabei zu beachten.
Die Hundeschule SG Pulldogs wird dabei die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer der Veranstaltung angemessen berücksichtigen.
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11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Klausel soll diese durch eine solche ersetzt werden, die, soweit gesetzlich zulässig, dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
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12 Gerichtsstand
Gerichtstand ist das für Rottenburg örtlich zuständige Amtsgericht Tübingen.
Stand 04/2016